Skandalurteil: 2500 Euro Strafe für Ärztin wegen korrekter Warnung vor Impf-Schäden

23. August 2024von 3,6 Minuten Lesezeit

Dr. Heidi Göldner, eine Allgemeinmedizinerin aus Braunfels, wurde zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt, weil sie in ihrer Praxis angeblich irreführende Informationen über die Corona-Impfungen verbreitet haben soll. In ihrer Praxis hatte sie im Herbst 2021 einen Aushang angebracht, in dem sie vor Folgen der Impfung warnte.

Deutschland ist um ein Skandalurteil reicher. Nach einer ganzen Reihe von Pandemie-, Impfungs- und Masken-Fehlurteilen dachte man, die RKI-Files würden zu einem Umdenken und einer Akzeptanz der Fakten auch in der Justiz führen. Aber nein. Dr. Heidi Göldner aus Braunfels in Hessen wurde zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt, weil sie in ihrer Praxis angeblich irreführende Informationen über die Corona-Impfungen verbreitet haben soll.

In ihrer Praxis hatte sie im Herbst 2021 einen Aushang angebracht, in dem sie vor Folgen der Impfung warnte. Darin erklärte sie, dass allein in ihrem Umfeld mehr als 40 oder sogar 50 Menschen nach der Impfung verstorben seien. Die Landesärztekammer Hessen hatte deshalb ein berufsgerichtliches Verfahren gegen Dr. Göldner eingeleitet, wie Appollo News berichtet.

Die Ärztekammern waren in den vergangenen vier Jahren praktisch eine Zentrale der Pharmalobby. In Österreich galt Kammer-intern zum Beispiel 1G zu einer Zeit, als schon längst selbst Ärztekämmerern klar sein musste, dass die Impfung weder vor Infektion noch vor Übertragung schützt. Und es war auch längst klar, dass es zu massiven Gesundheitsschäden kam, wie noch nie bei einer Impfung zuvor. Dennoch lobbyierte die Ärztekammer unverdrossen für die Impfung.

Die Braunfelser Ärztin hatte auf ihrem Aushang erklärt:

„Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, aufgrund wiederholter Nachfragen: Wegen der unverhältnismäßig hohen Anzahl an teilweise schwerwiegenden Nebenwirkungen und der im Umfeld erfahrenen inzwischen mehr als 40 (eher 50) Toten im Zusammenhang mit den Covid-19-Impfungen werde ich weiterhin keine Covid-19-Impfungen in meiner Praxis durchführen!“

Gegenüber RTL ließ der Pressesprecher Karl Roth damals verlauten: „Wir halten die gemachten Aussagen für falsch und querdenkerisch.“ Die Landesärztekammer Hessen erklärte zudem, dass man konsequent allen Beschwerden gegen Ärzte nachgehen würde, die Corona leugnen oder falsche Behauptungen über die Impfung aufstellen würden.

Gut gefällt mir dabei der Begriff „querdenkerisch“, englisch „lateral thinking“. Diese Zuschreibung trifft auf so ziemlich alle Wissenschaftler zu, deren Namen wir noch kennen, wie Galileio Galilei, Max Planck, Isaac Newton, Otto Warburg oder den Retter der Mütter Ignaz Semmelweis. Tatsächlich haben viele der Querdenker Probleme bekommen, Semmelweis wurde sogar von seinen Arztkollegen in die Psychiatrie gesperrt und dort zu Tode geprügelt. Frau Göldner ist da noch glimpflich davongekommen.

Übrigens: Querdenken, bzw lateral thinking, geht natürlich nicht, wenn man ein durch Scheuklappen eingeschränktes Gesichtsfeld hat.

Am Samstag wurde vor dem Wetzlarer Dom im Vorfeld der Verhandlung eine Solidaritätsbekundung für die Ärztin abgehalten. Dort erklärte sie abermals, dass „sie sich lediglich ihrem Eid als Ärztin und ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet fühlt“. Auch wurde die umfassende Aufarbeitung der Corona-Pandemie und der entsprechenden Maßnahmen der Bundesregierung gefordert.

Das Video  zeigt eine fulminante Rede der nun verurteilten Ärztin, die sie Ende Februar oder Anfang März 2022 hielt und die von ihrer Aktualität nichts verloren hat. Im Gegenteil, die inzwischen vorliegenden Fakten, insbesondere die veröffentlichten RKI-Akten, zeigen die volle Berechtigung von Dr. Göldners Haltung, bestätigen sie im nachhinein. Das Video ist ein wichtiges Dokument für die unumgängliche Aufarbeitung der Corona-Zeit mit ihren Lügen, Schikanierereien, Rechtsbeugungen, Rechtsbrüchen und Verbrechen.

Außerdem wird aus dem Video das nach allem, was mittlerweile ans Licht gekommen ist, zunächst unverständliche Gerichtsurteil gegen Frau Dr. Göldner verständlich: Das Urteil ist Rache des Systems an einer Ärztin, die beim bösen Tun nicht mitgemacht, sondern die Wahrheit ausgesprochen, öffentlich Widerstand geleistet und zum Widerstand aufgerufen hat.

Hier der Link zum Video mit Dr. Göldners Rede:

Und hier gibt es noch ein interview mit dem Rechtsanwalt der Ärztin sowie dem Experten Tom Lausen:


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12 Kommentare

  1. Informationsbefreier 23. August 2024 um 17:08 Uhr - Antworten

    Das ist doch alles völlig schizophren. Auf der einen Seite haben wir die Welt der persönlichen Erfahrung, die jedem Menschen sagt, dass es kein ungewöhnliches Aufkommen an Lungenentzündungen und Todesfällen 2020 gab. Wir haben die Welt der amtlichen Daten und Dokumente, die widerspruchsfrei belegen, dass es keine Pandemie gab, keine Epidemie, auch keinen Gesundheitsnotstand, nicht einmal eine neuartige Krankheit. Wenn es aber keine neuartige Krankheit gibt, ist es müßig, sich darüber unterhalten zu wollen, ob die Genpiksung irgendeine Wirkung hat. Eine Wirkung in Bezug auf was? Auf der anderen Seite haben wir die Welt der Pharmakonzerne, der Medien, der Regierung, der Gerichte, der Behörden und vieler Mitmenschen, die alle einem Glauben, einem Wahn verfallen sind, indem sie sich gegenseitig bestätigen, aber standhaft weigern, auch nur einmal in die amtlichen Dokumente zu schauen, auf die sie sich berufen. Leseverweigerer! Oder funktionale Analphabeten? Funktionale Analphabeten sind Menschen, die durchaus Buchstaben lesen und zu Wörtern zusammensetzen können, aber den Sinn der Sätze nicht verstehen.

  2. Dorothea 23. August 2024 um 12:42 Uhr - Antworten

    Wie kann ein Dr. Semmelweis auch fordern, dass sich Ärzte die Hände zu waschen haben.

    Das ist ja fast dasselbe, wie wenn man beim Arzt die Genspritze hinterfragt. Dr. Wieler sagte schließlich auch: „Hinterfragen Sie nichts !“

  3. rudifluegl 23. August 2024 um 11:53 Uhr - Antworten

    In der Zeitung steht sie würde weiter warnen!
    Man kann aber auch gegen ein Urteil Berufung einlegen. Hat da Hessen für ihre Gerichte eine, nicht Zurechnungsfähigkeitsklausel für ihre „besten“ Richter?
    Wieso ist das nirgends angeführt!

  4. W. Baehring 23. August 2024 um 10:59 Uhr - Antworten

    Bitte erläutern Sie Ihren Kommentar, damit auch ich an Ihrem Optimismus teilhaben kann. Vielen Dank.

  5. Andreas I. 23. August 2024 um 9:45 Uhr - Antworten

    Hallo,
    Rechtsbeugung gehört dazu und wird belohnt – in Bananenrepubliken.

    Faszinierend ist dabei allerdings, wie sich systemtreue Leute dann auch noch hinstellen und behaupten, sie würden irgendeine ,,Demokratie“ und BlaBlaBla verteidigen.
    Das muss ja ja erstmal können !
    Einen normalen Menschen würde die kognitive Dissonanz zerreißen, aber solche Leute …

  6. Ed Uscho 23. August 2024 um 9:43 Uhr - Antworten

    Welchen Straftatbestand sah das Gericht denn erfüllt?

    • Informationsbefreier 23. August 2024 um 16:56 Uhr - Antworten

      Das habe ich mich auch gefragt. Anscheinend war es aber kein Strafverfahren, sonst wäre die Staatsanwaltschaft in der Beweispflicht gewesen. Dieser Mensch schreibt, es sei ein „Berufsrechtsverfahren vor dem Berufsgericht für Heilberufe“ gewesen:
      https://gerdaus-welt.de/braunfelser-aerztin-verurteilt/

  7. Dorothea 23. August 2024 um 9:13 Uhr - Antworten

    Hätte ich diese Hausärztin, ich wäre froh. Leider begegnet man meistens nur der anderen Sorte: Maskenaufforderer, Impffanatiker, Statinverschreiber, Märchenerzähler (um das Wort „Lügner“ zu vermeiden) …….
    Das Interiew mit der Ärztin nach der Gerichtsverhandlung zeigt, hier ist eine Medizinerin mit Hausverstand, mit Empathie für ihre Patienten und eine Frau mit Mut. Denn im besten Deutschland aller Zeiten, darf man sich die Wahrheit nicht einmal mehr denken.

  8. Jan 23. August 2024 um 9:03 Uhr - Antworten

    Die Fakten sind etwa folgende: 30% mentale Probleme, 30% Vererbung dauerhafter Spikeproduktion, kardiovaskuläre Probleme, Nervenschädigungen, dauerhafte Schädigung des Immunsystems, Turbokrebs, dauerhafte Schädigung des Darmbioms, diverse Organschäden.

    Es ist undenkbar, dass die Verantwortlichen unbeschadet davon kommen. Wir können nur warten und dem Konflikt aus dem Weg gehen.

    • W. Baehring 23. August 2024 um 11:15 Uhr - Antworten

      Wieso „ist es undenkbar, dass die Verantwortlichen unbeschadet davon kommen“, wenn „wir nur warten und dem Konflikt aus dem Weg gehen“? Denn nur genau dann kommen sie „unbeschadet davon“, weil weder von der korrupten Politik, noch von der weisungsgebundenen Justiz Unterstützung zu erwarten ist!
      (Oder kennen Sie den Messias bereits und ich habe Sie nur mißverstanden?)

  9. Josef 23. August 2024 um 8:52 Uhr - Antworten

    Deutsche Gründlichkeit wird es schon schaffen, innerhalb eines Jahrhunderts drei Diktaturen zu errichten. Die Schreibtischtäter in den Gerichten an vorderster Front.

    • Jan 23. August 2024 um 9:23 Uhr - Antworten

      Diesmal ist das Ablaufdatum bereits eingebaut! Die Sache ist bereits erledigt und abgeharkt. Mission accomplie.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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